Testosteron als Anabolikum im Strafrecht
Immer häufiger geraten Sportler und Fitnessbegeisterte ins Visier der Strafverfolgungsbehörden, weil sie Testosteron oder andere anabole Steroide im Internet bestellen. Vielen ist nicht bewusst, dass es sich bei Testosteron um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel handelt, dessen Erwerb ohne ärztliches Rezept strafbar sein kann. Wer solche Präparate bestellt, importiert oder besitzt, macht sich regelmäßig nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) strafbar. Schon eine einzelne Bestellung über ausländische Internetshops reicht, um ein Strafverfahren einzuleiten.
In Schleswig-Holstein – ob in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster oder Itzehoe – leiten Zoll und Staatsanwaltschaften regelmäßig Ermittlungen ein, wenn Pakete mit Testosteronpräparaten abgefangen werden. Für die Betroffenen ist dies oft ein Schock, denn sie haben die rechtlichen Risiken häufig unterschätzt.
Typische Fallkonstellationen aus der Praxis
Die Praxis zeigt, dass Strafverfahren häufig entstehen, wenn Sportler Testosteronpräparate in Online-Shops im Ausland bestellen. Besonders riskant sind Bestellungen aus Nicht-EU-Staaten, da der Zoll diese Sendungen konsequent kontrolliert. Schon der Besitz kleiner Mengen zum Eigengebrauch wird strafrechtlich verfolgt. Wer größere Mengen bestellt, läuft Gefahr, dass die Ermittlungsbehörden Handelsabsicht unterstellen – mit erheblich strengeren Strafen.
Die Rechtsprechung in Schleswig-Holstein verdeutlicht, dass Gerichte solche Verfahren ernst nehmen. Das Landgericht Kiel verurteilte 2020 einen Bodybuilder, der über Jahre hinweg regelmäßig Testosteronpräparate aus dem Ausland bestellt hatte, zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung. Das Amtsgericht Lübeck stellte 2019 ein Verfahren ein, weil nachgewiesen werden konnte, dass die bestellte Menge ausschließlich für den Eigenbedarf bestimmt war. Das Landgericht Flensburg entschied 2021, dass bereits die wiederholte Bestellung kleiner Mengen ein strafbares Verhalten darstellt, auch wenn kein Handel betrieben wird.
Strafrechtliche Folgen für Beschuldigte
Die Strafandrohung ist erheblich. Je nach Menge und Vorwurf drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren, in besonders schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren. Hinzu kommt die Gefahr, dass beschlagnahmte Präparate eingezogen werden und ein Eintrag ins Bundeszentralregister erfolgt. Für Berufstätige, insbesondere im öffentlichen Dienst, kann dies gravierende Folgen haben.
Das Landgericht Neumünster stellte 2018 klar, dass bereits bei Bestellungen über einen längeren Zeitraum die Grenze zum gewerbsmäßigen Handeln überschritten sein kann – mit der Folge deutlich härterer Strafen.
Warum Dr. Maik Bunzel der richtige Verteidiger ist
Gerade in Verfahren wegen Bestellungen von Testosteron im Internet ist es entscheidend, dass der Verteidiger sowohl das Strafrecht als auch die Hintergründe im Bereich Fitness und Bodybuilding versteht.
Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel ist nicht nur Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht, sondern auch seit vielen Jahren aktiver Bodybuilder. Er kennt die Szene, die Motive der Beschuldigten und die Argumentationsmuster der Ermittlungsbehörden. Diese einzigartige Kombination aus juristischer Expertise und sportlicher Erfahrung macht ihn zu einem gefragten Verteidiger in Verfahren rund um anabole Steroide und Testosteronpräparate.
Seit Jahren vertritt Dr. Bunzel erfolgreich Sportler, Trainer und Privatpersonen, die wegen des Erwerbs von Testosteron ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten sind. Seine Mandanten profitieren nicht nur von seiner strafrechtlichen Kompetenz, sondern auch davon, dass er die praktische Bedeutung der Präparate für Sportler einschätzen kann – ein Aspekt, der in der Verteidigungsstrategie oft entscheidend ist.
Darüber hinaus ist Dr. Bunzel seit Jahren in Podcasts und Ratgebervideos präsent, in denen er Verteidigungstipps zu Verfahren wegen anaboler Steroide, Testosteronbestellungen und anderen Fitnesspräparaten gibt. Damit trägt er zur Aufklärung bei und zeigt, wie Beschuldigte ihre Rechte am besten wahren.
Vorgehen der Ermittlungsbehörden
Die Ermittlungsbehörden in Schleswig-Holstein arbeiten bei solchen Verfahren eng mit dem Zoll zusammen. Pakete mit Testosteronpräparaten werden abgefangen, Laboranalysen durchgeführt und anschließend ein Strafverfahren eingeleitet. Häufig kommt es zu Hausdurchsuchungen, bei denen Computer, Smartphones und Trainingsunterlagen beschlagnahmt werden.
Für die Verteidigung ist entscheidend, ob dem Beschuldigten Handelsabsicht nachgewiesen werden kann oder ob lediglich ein Eigenbedarf vorliegt. Auch die genaue Wirkstoffmenge ist für die Strafzumessung zentral.
Verteidigungsstrategien im Strafverfahren
Eine erfolgreiche Verteidigung setzt daran an, die Menge und die Art der Bestellung genau zu prüfen. Oft ist es möglich nachzuweisen, dass die Präparate ausschließlich für den Eigenbedarf bestimmt waren. Auch die Frage, ob ein Vorsatz tatsächlich nachweisbar ist, spielt eine wichtige Rolle.
Die Gerichte in Schleswig-Holstein haben mehrfach entschieden, dass bei glaubhaft dargelegtem Eigenbedarf von einer milderen Sanktion ausgegangen werden kann. So stellte das Amtsgericht Itzehoe 2020 ein Verfahren ein, weil der Beschuldigte die bestellten Präparate ausschließlich für sein Training nutzte und keine Anhaltspunkte für einen Weiterverkauf vorlagen.
Risiken ernst nehmen – Verteidigung nutzen
Wer in Schleswig-Holstein wegen der Bestellung von Testosteron im Internet mit einem Strafverfahren konfrontiert ist, darf die Situation nicht unterschätzen. Schon kleine Mengen können erhebliche rechtliche Konsequenzen haben.
Mit Dr. Maik Bunzel steht Beschuldigten ein Verteidiger zur Seite, der nicht nur Fachanwalt für Strafrecht ist, sondern auch als aktiver Bodybuilder die Szene kennt und seit Jahren erfolgreich in solchen Verfahren verteidigt. Seine Kombination aus juristischer Präzision, sportlicher Authentizität und medialer Erfahrung durch Podcasts und Videos macht ihn zu einem der profiliertesten Strafverteidiger in diesem Bereich.